Pressemitteilung der ArGe-Medien der Elektrohandwerke vom 17.4.1998
Geänderte VDE-Norm:
Privatkunden von Prüfpflicht nicht ausgenommen

War die Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte bisher nur in Gewerbebetrieben Pflicht (VBG 4), sind von der Regelung seit 1. Oktober 1997 auch privat genutzte Wohnräume nicht mehr ausgenommen. Hierzu die Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Norm DIN VDE 0105-1:1983-07 sind elektrische Anlagen in Wohnungen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Wohngebäude, auch wenn sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden." Statt der alten Regelung gilt nun die neue Norm nach DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100).

Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht. "Bei Schadensfällen beziehen sich Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm", versichert Gerd Köhler. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümern eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.