Pressemitteilung
der ArGe-Medien der Elektrohandwerke vom 17.4.1998
Geänderte VDE-Norm:
Privatkunden von Prüfpflicht nicht ausgenommen
War die
Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte bisher nur in
Gewerbebetrieben Pflicht (VBG 4), sind von der Regelung seit 1.
Oktober 1997 auch privat genutzte Wohnräume nicht mehr
ausgenommen. Hierzu die Deutsche Elektrotechnische Kommission im
DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Norm DIN VDE
0105-1:1983-07 sind elektrische Anlagen in Wohnungen von einer
Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und
Wohngebäude, auch wenn sie nach Art und Nutzung ausschließlich
Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft
werden." Statt der alten Regelung gilt nun die neue Norm
nach DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100).
Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine
ausdrückliche Rechtspflicht. "Bei Schadensfällen beziehen
sich Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm",
versichert Gerd Köhler. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für
den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen,
Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümern eine besondere
Bedeutung. Da er die Einhaltung der geltenden technischen
Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor
unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so
beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen
werden.